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Für die Wahrung des Menschenrechtes auf Asyl – Resolution der Generalsynode

Die Generalsynode der Evangelischen Kirche A.u.H.B. in Österreich hat am 7. Dezember 2019 in St. Pölten eine Resoution betreffend die religiöse Verfolgung aufgrund von Konversion zum Christentum als Asylgrund, staatliche Einmischung in innere Angelegenheiten der Evangelischen Kirche und weitere Fragen zur Wahrung des Menschenrechts auf Asyl einstimmig beschlossen. Anlass ist die große Besorgnis über die Entscheidungspraxis österreichischer Asylistanzen, welche zunehmend die Konversion von Asylwerberinnen und Asylwerbern zum Christentum nicht anerkennen. Folge davon ist drohende Abschiebung und damit eine besondere Gefährdung dieser Asylwerber.
In der Resolution heißt es:

„Die Generalsynode fordert Behörde und Gericht auf, ausgestellte Taufscheine oder Mitgliedschaftsbestätigungen (bei Übertritt von einer anderen christlichen Konfession), Bestätigungen über den Besuch des Taufunterrichts, seelsorgliche Gutachten und Zeugenaussagen von PfarrerInnen als voll gültige Bestätigungen einer aufrichtigen Konversion anzuerkennen und als Beweismittel zu würdigen.“

Der Beschluss dieser Resolution erfolgte im Anschluss an die 30-Jahr-Feier des Diakonie Flüchtlingsdienstes in Anwesenheit von Mitarbeiterinnen der ersten Stunde, allen voran Pfarrerin Christine Hubka und Dr. Gertrude Hennefeld.

Resolution der Generalsynode zu Asyl und Konversion